In unserer Fahrschule hast Du die Möglichkeit, für folgende Führerscheinklassen eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Du findest dazu jeweils die wichtigsten Informationen sowie die nötigen Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen.
Wenn du Deine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben lassen willst, findest Du alle weiteren Informationen hier.
If you want to have your foreign driving license rewritten, you will find all further information here.
Klasse B
Die Fahrerlaubnis der Fahzeugklasse B ermöglicht es dem Inhaber, alle Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu
3500kg (plus Anhänger bis 750kg bzw. Zug bis 3500kg zulässiger Gesamtmasse) und maximal acht Sitzplätzen (plus Fahrer) zu führen. Zusätzlich eingeschlossen sind - innerhalb Deutschlands - Kraftfahrzeuge der Klassen AM und Mofa. Für den Erwerb ist ein Mindestalter von 18 Jahren (oder 17 Jahre für begleitetes Fahren) vorgesehen.
Klasse BE
Diese Führerscheinklasse erweitert ein Zugfahrzeug der Klasse B um einen schweren Anhänger, der nicht mehr unter die Kl. B fällt. Hier liegt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers bei 3500kg.
Klasse A1
Ab einem Mindestalter von 16 Jahren berechtigt dieser Führerschein den Inhaber, Leichtkrafträder bis 125 ccm zu führen. Miteingeschlossen ist das Führen von Fahrzeugen der Klasse AM (Roller).
Klasse A2
Ab einem Mindestalter von 18 Jahren kann der Führerschein der Klasse A2 erworben werden. Mit diesem dürfen Motorräder bis 35 kW (48PS) geführt werden. Sofern ein 2-jähriger Vorbesitz der Klasse A1 vorliegt, muss hierfür nur eine praktische Prüfung absolviert werden. Zusätzlich beinhaltet dieser Führerschein das Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM.
Klasse A
Ab einem Mindestalter von 24 Jahren berechtigt dieser Führerschein den Inhaber dazu, alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge unbegrenzt zu führen (auch Kl. AM, A1 und A2). Sofern ein 2-jähriger Vorbesitz der Klasse A2 vorliegt, fällt das Mindestalter weg und es muss lediglich eine praktische Prüfung absolviert werden.
Fahrerschulung B196
Seit dem Jahr 2020 ist es allen, die mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Kl. B) sind, erlaubt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen. Hierfür ist keine Prüfung notwendig, sondern lediglich eine Fahrerschulung zu absolvieren (mind. 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug der Kl. A1 sowie vier Theoriestunden à 90min).
Klasse AM (Roller)
Das Mindestalter für diesen Führerschein beträgt 15 Jahre. Der Inhaber ist hiermit berechtigt, Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h zu führen.
Mofa
Das Mindestalter für diesen Führerschein beträgt 15 Jahre, wobei eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h nicht überschritten werden darf.
Fahrschule Georg
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